Dezember-Soforthilfe

18. 11. 2022

Dezember-Soforthilfe der Bundesregierung für Gas- und Fernwärmekunden

Die aktuelle Energiekrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um alle Privathaushalte und kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, erhalten betroffenen Kundinnen und Kunden im Monat Dezember 2022 (im Gas spätestens im Januar 2023) eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Alle Details sind in den nacholgenden FAQ gelistet.

Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wämepreisbremse im kommenden Frühjahr. Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gas- und Wärmepreisbremse dann ab März geschieht.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen. Diese müssen dem Gas-/Fernwärmelieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, nicht möglich sein. Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen. Wir haben die wichtigsten Einspartipps für Sie zusammengestellt.

Handlungsempfehlungen für unsere Gaskundinnen und Gaskunden

Unsere Handlungsempfehlungen für Gaskundinnen und Gaskunden erklären, ob und ggf. welche Maßnahmen Sie als Kunde ergreifen müssen. Berücksichtigt sind verschiedene Zahlungsarten (SEPA-Lastschrift, Überweisung, Bareinzahlung) sowie Hinweise zum Dezemberabschlag, bei einem zusätzlichem Liefervertrag (Strom/Wasser).

Handlungsempfehlungen für Gaskundinnen und Gaskunden (pdf)

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