Anmeldung für grüne Energie

So melden Sie Ihre Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage an.

Schritt für Schritt

Anleitung und wichtige Informationen für umweltbewusste Energieerzeuger

Anlagenbetreiber bzw. Installateur
Stadtwerke Peine

Planung und Beratung durch einen Elektrofachbetrieb

Anmeldung der geplanten Erzeugungsanlage zur Netzverträglichkeitsprüfung, gemeinsam mit dem Elektrofachbetrieb. Das Antragsformular der Stadtwerke Peine muss dabei vollständig ausgefüllt und per E-Mail (einspeisung@stadtwerke-peine.de) eingereicht werden.

Die Stadtwerke Peine prüfen die Netzverträglichkeit der geplanten Erzeugungsanlage. Dabei wird anhand von Netzdaten rechnerisch ermittelt, ob bspw. Kapazitätsengpässe vorliegen und welcher Verknüpfungspunkt sich für den Anschluss einer Anlage sowie die Aufnahme des erzeugten Stroms in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht eignet. Im Anschluss daran wird dem beauftragten Elektrofachbetrieb die technische Zustimmung zum Anschluss der Erzeugungsanlage an unser Netz mitgeteilt.

Der von Ihnen beauftragte Elektrofachbetrieb reicht die für die Errichtung der Erzeugungsanlage benötigten technischen Unterlagen bei den Stadtwerken Peine ein. Ist ein Zählerwechsel (bzw. ggf. die Installation weiterer Zähler) für den Betrieb der Erzeugungsanlage erforderlich, sollte der Antrag dazu ebenfalls bereits an dieser Stelle durch den Elektrofachbetrieb eingereicht werden, um eine flexible Terminplanung zu ermöglichen und den Zähler möglichst zeitnah tauschen zu können.

Die Stadtwerke Peine prüfen die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und fordern ggf. fehlende oder unvollständige Unterlagen direkt beim beauftragten Elektrofachbetrieb nach. Für die Einspeisevergütung sind weitere Daten erforderlich. Darüber informieren wir in einem gesonderten Schreiben.

Der Zählerwechsel erfolgt durch die Stadtwerke Peine. Die zeitgleiche Anwesenheit des Elektrofachbetriebs ist dazu in der Regel nicht erforderlich. Voraussetzung für den Zählerwechsel ist, dass der Zählerschrank bereits den technischen Anforderungen entspricht und nicht zuvor durch den Elektrofachbetrieb im Rahmen der Errichtung der Erzeugungsanlage erneuert werden muss. Fragen hierzu kann Ihnen der beauftragte Elektrofachbetrieb beantworten.

Der beauftragte Elektrofachbetrieb errichtet die Erzeugungsanlage und führt nach Abschluss die Inbetriebsetzung durch. Die Anwesenheit der Stadtwerke Peine ist in der Regel für die Inbetriebsetzung nicht erforderlich. Ausnahmen werden dem Elektrofachbetrieb zuvor mitgeteilt. Das Inbetriebsetzungsprotokoll reicht der Elektrofachbetrieb anschließend bei den Stadtwerken Peine ein. Sind die erforderlichen Zähleinrichtungen zu diesem Zeitpunkt wie angestrebt vorhanden, kann die Erzeugungsanlage bereits in das Netz der Stadtwerke Peine einspeisen.

Das durch den Elektrofachbetrieb eingereichte Inbetriebsetzungsprotokoll wird durch die Stadtwerke Peine überprüft und im Anschluss eine Rückmeldung an den Elektrofachbetrieb gegeben.

Nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgt die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Sie ist zudem Voraussetzung für einen Anspruch auf die Einspeisevergütung.

Für die Abrechnung der Einspeisevergütung sind die geforderten Daten einzureichen (s. Punkt 5.): Marktstammdatenregisternummer, Bankdaten für die Auszahlung der Einspeisevergütung, Steuernummer bzw. eine Bestätigung zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung.

Sofern ein gesetzlicher Anspruch auf Einspeisevergütung besteht und sich nicht für eine andere Veräußerungsform des Stromes wie die Direktvermarktung entschieden wurde, erfolgt die Einspeisevergütung durch die Stadtwerke Peine.

Vergütungshöhe

Der Vergütungsanspruch und die Höhe der Vergütung basieren auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Vergütungshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig, wie beispielsweise Anlagenleistung, Inbetriebsetzungsdatum, Installationsort sowie Einspeiseart als Voll- oder Teileinspeisung. Informationen zu den Fördersätzen und Vergütungsbestandteilen werden von der Bundesnetzagentur hier veröffentlicht.

Abrechnung der Vergütung

Die Abrechnung der Einspeisevergütung erfolgt zwischen Ihnen (Anlagenbetreiber:) und den Stadtwerken Peine als Netzbetreiber. Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 100 Kilowatt-Peak werden kalenderjährlich abgerechnet. Gerne übernehmen die Stadtwerke Peine die Abwicklung für Sie. Dazu sind uns die Zählerstände zum 31.12. eines Jahres schriftlich mitzuteilen. Die Jahresabrechnung für das Vorjahr wird von uns im Zeitraum Januar bis März des Folgejahres erstellt.

Sie erhalten von uns monatliche Abschläge auf Grundlage der Messwerte des Vorjahres. Bei Neuanlagen werden die Abschläge bis zur ersten Jahresabrechnung nach Erfahrungswerten auf Basis der Daten ermittelt, die uns bei der Anmeldung bzw. Inbetriebnahme Ihrer Einspeiseanlage vorlagen.

Bitte beachten Sie, dass uns für die Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung zwingend Ihre aktuellen Daten

  • Kontaktdaten
  • Bankverbindung
  • Steuernummer
  • oder die Mitteilung zum Gebrauch der Kleinunternehmerregelung

vorliegen müssen. Datenänderungen sind uns umgehend per E-Mail an einspeisung@stadtwerke-peine.de mitzuteilen.

Informationen zur Umsatzsteuerpflicht

Der Verkauf von Strom an uns als Netzbetreiber oder andere Dritte ist eine unternehmerische Tätigkeit. Als Unternehmer sind Sie zur Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt verpflichtet. Daher wird die Vergütung für den von Ihnen produzierten bzw. eingespeisten Strom mit der jeweils geltenden Umsatzsteuer ausgezahlt. Dazu benötigen wir zwingend Ihre Steuernummer.

Bei geringen Umsätzen besteht die Möglichkeit, von der „Kleinunternehmerregelung" Gebrauch zu machen. Als Kleinunternehmer sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. In diesem Fall wird die Vergütung ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Sollten Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, senden Sie uns dazu bitte eine Bestätigung Ihres zuständigen Finanzamtes oder Ihres Steuerberaters.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne!

Persönlich im Kundenzentrum in der Woltorfer Str. 64 in 31224 Peine.
Telefon: 05171 46-333
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