Das Einspeisemanagement ist eine speziell geregelte Netzsicherheitsmaßnahme zur Entlastung von Netzengpässen. Der verantwortliche Netzbetreiber kann nach den besonderen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Einspeisemanagements auch die Einspeisung aus Erneuerbare Energien (EE) - und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) vorübergehend abregeln, wenn Netzkapazitäten für den Abtransport des insgesamt erzeugten Stroms nicht ausreichen.
Das Einspeisemanagement kommt allerdings nach der gesetzlichen Rangfolge nur zum Einsatz, wenn der Netzengpass nicht bereits durch andere geeignete Maßnahmen – insbesondere durch eine Abregelung konventioneller Kraftwerke – ausreichend entlastet werden kann. Wird EE- oder KWK-Strom per Einspeisemanagement abgeregelt, hat der Anlagenbetreiber gegenüber seinem Anschlussnetzbetreiber Anspruch auf Entschädigung, die sogenannte Ausfallvergütung.
Weitere Informationen zum Einspeisemanagement finden Sie im Leitfaden der Bundesnetzagentur
Um die zeitweise Überlastung der lokalen Stromnetze zu verhindern, galt bislang für alle Photovoltaikanlagen eine Wirkleistungsbegrenzung, auch 70%-Regelung genannt.
Diese sah vor, dass Anlagenbetreiber höchstens 70 % der Wirkleistung ihrer Anlage ins Netz einspeisen dürfen. Unter Wirkleistung versteht man die maximal erzielbare Nutzleistung, also den Wechselstrom, der unter optimalen Bedingungen ins Netz eingespeist werden kann.
Im Rahmen der Novelle zum Energiesicherungsgesetz wurde die 70%-Regel für Neuanlagen bis einschließlich 25 Kilowatt-Peak, die nach dem 14.09.2022 in Betrieb genommen wurden, abgeschafft.
Seit dem 01.01.2023 ist die Begrenzung auch für Bestandsanlagen bis zu einer Größe von einschließlich 7 Kilowatt-Peak durch die EEG-Novelle weggefallen. Anlagenbetreibern steht es frei, die pauschale 70%-Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf eigene Kosten entfernen zu lassen. Die Absicht zur Erhöhung der Einspeiseleistung ist den Stadtwerken Peine im Vorfeld mitzuteilen, damit wir die Netzverträglichkeit der Maßnahmen prüfen können. Nutzen Sie dazu bitte das nachfolgende Formular und senden Sie es an einspeisung@stadtwerke-peine.de:
Antrag – Aufhebung 70-Prozent-Regel
Sie erhalten innerhalb eines Monats eine Rückmeldung von den Stadtwerken Peine, ob der Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung technisch zugestimmt werden kann.
Betreiber von Bestandsanlagen mit einer Leistung über 7 Kilowatt-Peak müssen sich noch gedulden. Die Befreiung von der 70%-Regelung ist erst möglich, wenn die PV-Anlage mit einem Smart-Meter-Gateway nachgerüstet wird. Über dieses Gateway hat der Netzbetreiber dann direkten Zugriff auf die Steuerung der Anlage und kann die Einspeisung bei drohender Netzüberlastung gezielt unterbrechen.