Betrieb von steckerfertigen Balkonsolaranlagen

Hier erfahren Sie, was Balkonsolaranlagen sind und wie Sie diese in Betrieb nehmen.

Steckerfertige Balkonsolaranlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, sind eine unkomplizierte Möglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, selbst umweltfreundlich Strom zu erzeugen. Unter den Begriff Balkonsolaranlagen fallen Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu zwei Kilowatt (kW) und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere (VA). Es können mehrere Balkonsolarmodule betrieben werden, sofern die genannten maximalen Leistungswerte in Summe nicht überschritten werden.

Der Betrieb mehrerer steckerfertiger Balkonsolaranlagen ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe der Leistung der PV-Module die Grenze von zwei Kilowatt oder die Gesamt-Wechselrichterleistung von 800 Voltampere nicht überschreitet. Darüber hinausgehende Balkonsolaranlagen unterliegen der Anmeldepflicht für Photovoltaikanlagen. Eine Zuordnung zur unentgeltlichen Abnahme ist für diese Anlagen nicht mehr zulässig.

Für die Anmeldung ist nur eine Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erforderlich. Diese muss binnen eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen und kann entweder durch den Anlagenbetreiber selbst oder von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Die Pflicht zur Übermittlung einer zusätzlichen Inbetriebsetzungsanzeige an den Netzbetreiber entfällt, da dieser direkt auf die Daten aus dem Marktstammdatenregister zurückgreift.

Zum Betrieb einer Balkonsolaranlage ist ein Smart Meter bzw. Zweirichtungszähler erforderlich. Sollte noch ein mechanischer Zähler installiert sein, ist dieser durch den Messstellenbetreiber schnellstmöglich zu wechseln. Die Balkonsolaranlage darf in Betrieb bereits genutzt werden. Das Rückwärtsdrehen des mechanischen Zählers wird übergangsweise geduldet.

Die Installation einer steckerfertigen Balkonsolaranlage schließt den Betrieb einer zusätzlichen Dachsolaranlage nicht aus. Werden durch Balkonanlagen erzeugte Strommengen in das allgemeine Versorgungsnetz eingespeist, besteht kein Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Diese Strommengen werden der sogenannten unentgeltlichen Abnahme zugeordnet.

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Der Betrieb der Anlage ist nur unter Berücksichtigung der technischen Anschlussbedingungen nach VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) zulässig. Die technischen Normen für die Anschlussbedingungen von Balkonsolaranlagen werden derzeit durch den VDE überarbeitet.

Aktuell gelten für Balkonsolaranlagen die Vornormen DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 sowie die VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105). Diese legen fest, dass eine normgerechte Anwendung nur mit einer speziellen Energiesteckdose (z. B. nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1) sichergestellt werden kann. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen. Der normativ geforderte Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation, muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.

Es dürfen niemals mehrere Balkonsolaranlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.
In der Vornorm DIN VDE V 0100-551 (DIN VDE V 0100-551-1) wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, PV-Anlagen auch in einen vorhandenen Endstromkreis einzubinden.

Soll ein vorhandener Stromkreis genutzt werden, muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert und der Stromkreis mit der passenden Sicherung ausgestattet ist, um den Stromkreis vor Überlastung und Brand zu schützen. Zusätzlich muss der Stromkreis über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) geschützt sein.

Sämtliche Arbeiten an der Elektroinstallation dürfen nur von Fachkräften von Elektroinstallationsunternehmen durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines deutschen Stromnetzbetreibers eingetragen sind.

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