Informationen für Installateure

Für die Anmeldung zur Netzverträglichkeitsprüfung von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz ist das nachfolgende Antragsformular vollständig ausgefüllt per E-Mail an einspeisung@stadtwerke-peine.de zu senden.

Antragstellung zur Netzverträglichkeitsprüfung von Erzeugungsanlagen

Sobald Ihnen eine Einspeisezusage von den Stadtwerken Peine vorliegt, kann mit der Errichtung der Anlage begonnen werden.

Einzureichende Unterlagen

Um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können, müssen die nachfolgenden Unterlagen vollständig sein und vor Errichtung der Anlage eingereicht werden:

  • Lageplan mit Bezeichnung und Grenzen des Grundstückes
  • Dachbelegungsplan mit Aufstellungsort der Erzeugungsanlage
  • Übersichtsschaltplan inkl. aller Betriebsmittel der PV-Anlage ab Hausanschlusskasten; vorhandene und geplante Zählerplätze; Wechselrichter mit Anzahl, Typ, Leistung, geplanter Leiteranschluss; PV-Module mit Anzahl, Typ, Leistung und angeschlossenem Wechselrichter; ggf. technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung gemäß § 9 EEG
  • Datenblatt für Erzeugungsanlagen (VDE-AR-N 4105 E.2)
  • Datenblatt für Speicher (VDE-AR-N 4105 E.3)
  • Einheitenzertifikat (nach VDE-AR-N 4105 E.4, i.d.R. vom Hersteller zu beziehen)
  • Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A (nach VDE-AR-N 4105 E.5, i.d.R. vom Hersteller zu beziehen)
  • Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (nach VDE-AR-N 4105 E.6, i.d.R. vom Hersteller zu beziehen)
  • Prüfbericht zum Netz- und Anlagenschutz (nach VDE-AR-N 4105 E.7, i.d.R. vom Hersteller zu beziehen)

Sofern für den Betrieb der Erzeugungsanlage ein Zählerwechsel erforderlich ist, ist dieser möglichst frühzeitig über das Formular „Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige (Antrag zur Zählersetzung)“ anzuzeigen, so dass zeitnah ein Termin für den Zählerwechsel vereinbart werden kann. Voraussetzung ist, dass der vorhandene Zählerschrank nicht zuvor erneuert werden muss und der erforderliche Zählerplatz bereits vorhanden ist. Die Anwesenheit des Anlagenerrichters ist während des Zählerwechsels nicht erforderlich.

Für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz nutzen Sie bitte die Antragsformulare nach VDE-AR-N 4110:

Bitte beachten Sie die Informationen zu technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG in der aktuellen Fassung, möglichen Messkonzepten sowie unser gültiges Preisblatt.

Anzeige der Inbetriebsetzung

Nach Errichtung der Anlage ist den Stadtwerken Peine die Inbetriebsetzung anzuzeigen. Dazu ist das vollständig ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher (VDE-AR-N 4105 E.8) per E-Mail an einspeisung@stadtwerke-peine.de zu senden.

Sollte die Anwesenheit der Stadtwerke Peine während der Inbetriebsetzung erforderlich sein, werden wir dies entsprechend zuvor anzeigen.

Sofern die erforderlichen Zähleinrichtungen zu diesem Zeitpunkt bereits vorhanden sind, darf die Erzeugungsanlage in das Netz der Stadtwerke Peine einspeisen. Andernfalls ist eine Einspeisung durch den Anlagenerrichter zunächst technisch zu unterbinden, bis die erforderlichen Zähleinrichtungen vorhanden sind. Aus diesem Grund wird empfohlen, den Zählerwechsel möglichst früh zu beantragen (vgl. Abschnitt „Einzureichende Unterlagen“).

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne!

Persönlich im Kundenzentrum in der Woltorfer Str. 64 in 31224 Peine.
Telefon: 05171 46-333
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