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Welche Auswirkungen hat die Alarmstufe für Energiekunden?
Die energiepolitische Lage hat sich in den letzten Monaten dramatisch zugespitzt. Russland hat die Gaslieferungen via Nordstream 1 nach Deutschland sukzessive reduziert. Aktuell fließen nur noch 67 Millionen Kubikmeter pro Tag. Dies entspricht gerade einmal 40 % der technisch möglichen Liefermenge. Zudem hatte Russland seine Gaslieferungen nach Bulgarien, Finnland, Dänemark, in die Niederlande und nach Polen komplett eingestellt. Am letzten Freitag wurden noch einmal Lieferungen an EU-Länder weiter gekürzt, nach Frankreich sogar ganz eingestellt. Die Nicht- und Minderlieferungen wurden von Bundeswirtschaftsminister Habeck als politisch motiviert eingestuft und als ökonomischer Angriff auf Deutschland und die EU gewertet.
Heute hat der Bundeswirtschaftsminister die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen
Die Alarmstufe tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage allein zu bewältigen. Die Gasversorgung ist Stand heute noch gewährleistet. Allerdings gilt es mit Blick auf den kommenden Winter Vorsorge zu treffen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen einer weiteren Verknappung des Gasangebots zu begrenzen. Die Alarmstufe ist auch Voraussetzung für die Umsetzung der Pläne der Bundesregierung, dass bereits stillgelegte Kohle-Kraftwerke wieder ans Netz gehen können, um Erdgas bei der Stromproduktion einzusparen. Das entsprechende Gesetz soll am 8. Juli 2022 den Bundesrat passieren und sofort in die Umsetzung gehen.
Die ausgerufene Alarmstufe kann aber auch für Wirtschaft und Privathaushalte erhebliche finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. Um den Gasmarkt im Falle einer strukturellen Störung insgesamt funktionsfähig zu halten, sollen Gasversorgungsunternehmen vor Insolvenz geschützt werden. Deshalb wurde im Mai 2022 das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) novelliert. Dieses räumt Gasversorgungsunternehmen das Recht ein, höhere Einkaufspreise, die ggf. zur Erfüllung ihrer Lieferverträge realisiert werden müssen, direkt an ihre Kunden weiterzugeben. Voraussetzung für die Anwendung dieses Preisanpassungsrechts nach dem EnSiG ist, dass die Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas ausgerufen wurde und die Bundesnetzagentur eine strukturelle Störung der Gasversorgung angezeigt hat. Diese Feststellung hat die Bundesnetzagentur bislang noch nicht getroffen. Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur haben aber signalisiert, die Lage zu monitoren und im Bedarfsfall zu handeln.
Wie wirken sich diese Entscheidungen auf die Energiepreise in Peine aus?
Die Stadtwerke Peine haben die Zielsetzung, ihren Kundinnen und Kunden eine sichere Versorgung zu möglichst stabilen Preisen anbieten zu können. Um dies zu gewährleisten, beschaffen die Stadtwerke Peine den Großteil der benötigten Energiemengen in Tranchen über mehrere Jahre im Voraus. Der Vorteil unserer Strategie hat sich in den zurückliegenden Monaten gezeigt. Die extremen Preisverwerfungen am Energiehandelsmarkt konnten dadurch bisher gut kompensiert werden. Infolgedessen sind auch die Preiserhöhungen für unsere Kundinnen und Kunden in der aktuell sehr angespannten Lage wesentlich moderater ausgefallen als bei Anbietern, die vorrangig auf eine kurzfristige Beschaffungsstrategie gesetzt haben. Letztmalig haben wir unsere Preise für Strom mit Wirkung zum 1. Januar 2020 und im Gas mit Wirkung zum 1. November 2021 angepasst.
Die Preise für Energie haben sich an den Handelsplätzen seit Mitte letzten Jahres bis heute allerdings vervielfacht, so dass sich auch unsere Energiekunden in der zweiten Jahreshälfte 2022 auf Preiserhöhungen einstellen müssen. Der Umfang der Preiserhöhungen ist abhängig von der weiteren Marktentwicklung.
Bei einer weiteren Verknappung der Gasmengen auf dem europäischen Markt, werden die Großhandelspreise für Gas und auch Strom weiter ansteigen. Die Stadtwerke Peine verfügen zwar über längerfristige Beschaffungsverträge, können aufgrund der geopolitischen Entwicklungen jedoch nicht absehen, ob die geschlossen Energielieferverträge von den Vorlieferanten vollumfänglich eingehalten werden (können).
Was können Verbraucher tun, um Energie und Kosten zu sparen?
Jeder einzelne Verbraucher kann mithelfen, Energie und damit auch Kosten zu sparen. Wirksame Maßnahmen für die Einsparung von Gas sind: Wartung des Heizungsgerätes für einen energiearmen und fehlerfreien Betrieb, Optimierung der Geräteeinstellungen (Heizkurve), Durchführung eines hydraulischen Abgleichs (Ersparnis von bis zu 15 % Gas möglich), Reduzierung der Raumtemperatur, Nachtabsenkung, Senkung der Raumtemperatur bei längerer Abwesenheit (Urlaub). Eine Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad reduziert den Energieverbrauch um rd. sechs Prozent. (Quelle: www.bundesregierung.de). Bei elektrischen Geräten sollte man auf „Energiefresser“ achten und diese möglichst austauschen. Hilfreich ist auch die Umstellung der Leuchtmittel auf verbrauchsarme LED. Unter www.stadtwerke-peine.de finden Interessenten hilfreiche Energiespartipps. Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger aktiv von Experten (z.B. Klimaschutzagentur des Landkreises oder des Landes, Energieberatungsstellen, Verbraucherzentralen) beraten lassen, welche zusätzlichen Einsparpotentiale in ihrem Haushalt über die genannten Maßnahmen hinaus bestehen.
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