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Mit der Liberalisierung des Messwesens und den damit einhergehenden Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen für Messeinrichtungen in der Energiewirtschaft soll ein freier Markt für diese Dienstleistungen mit dem Ziel sinkender Messentgelte für die Kunden geschaffen werden.

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Das am 02.09.2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den Markt für den Betrieb von Messstellen und die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Dadurch ist der Messstellenbetrieb (MSB) für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern wird Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB).

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