ERSATZVERSORGUNG Strom

Immer sicher versorgt.

ERSATZVERSORGUNG Strom für Haushaltskunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung (SLP) gem. § 38 Abs. 2 S. 2 EnWG und § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 der Stromgrundversorgungsverordnung.

Preiszusammensetzung bis zum 31.12.2024

Arbeitspreis 40,88 ct/kWh (34,35 ct/kWh)
Grundpreis 8,93 €/Monat (7,50 €/Monat)

Alle Preis-Angaben sind brutto aufgeführt (netto in Klammern). In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % enthalten. Alle Brutto-Angaben verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben gem. "Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Strom ab 15.03.2023 (pdf)". Rundungsdifferenzen sind möglich. Gültiger Preisstand seit 15. März 2023.

Preiszusammensetzung ab dem 01.01.2025

Arbeitspreis 35,21 ct/kWh (29,59 ct/kWh)
Grundpreis 10,12 €/Monat (8,50 €/Monat)

Alle Preis-Angaben sind brutto aufgeführt (netto in Klammern). In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % enthalten. Alle Brutto-Angaben verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben gem. "Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2025 (pdf)". Rundungsdifferenzen sind möglich. Gültiger Preisstand seit 1. Januar 2025.

Tarifdetails

ERSATZVERSORGUNG Strom

Laufzeit: Maximal 3 Monate

Weitere Tarife

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Ökostrom

Wann greift die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung kommt zum Tragen, wenn Ihr derzeitiger Energielieferant Sie an Ihrer bestehenden Abnahmestelle nicht mehr beliefern kann (siehe § 36 Abs. 1 Satz 5 EnWG).

Die Ersatzversorgung gilt mit sofortiger Wirkung und bedarf keines schriftlichen Vertragsabschlusses. Die vorübergehende Notversorgung beläuft sich auf maximal 3 Monate. Innerhalb der Ersatzversorgung können Sie jederzeit einen neuen Vertrag mit einem Energielieferanten schließen. Schließen Sie keinen neuen Vertrag ab, so werden Sie nach Ablauf der 3 Monate automatisch von uns in der Grundversorgung beliefert.

Ersatzversorgung Strom gem. § 38 Energiewirtschaftsgesetz
Die Ersatzversorgung Strom entspricht den allgemeinen Preisen bzw. dem allgemeinen Tarif für Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz gemäß § 38 Abs. 2 S. 2 EnWG und § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 der Stromgrundversorgungsverordnung.


Abwendungsvereinbarung

Sollten Sie Fragen zum Thema Abwendungsvereinbarung haben oder diese wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

05171 46-333

Muster Abwendungsvereinbarung 874 KB
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StromGVV 76 KB
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Ergänzende Bedingungen Strom-GVV 99 KB
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Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Strom ab 15.03.2023 76 KB
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Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2025 74 KB
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Preisblatt Strom 88 KB
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