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Immer sicher versorgt.
ERSATZVERSORGUNG Strom für Haushaltskunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung (SLP) gem. § 38 Abs. 2 S. 2 EnWG und § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 der Stromgrundversorgungsverordnung.
Arbeitspreis | 40,88 ct/kWh (34,35 ct/kWh) |
Grundpreis | 8,93 €/Monat (7,50 €/Monat) |
Alle Preis-Angaben sind brutto aufgeführt (netto in Klammern). In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % enthalten. Alle Brutto-Angaben verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben gem. "Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Strom ab 15.03.2023 (pdf)". Rundungsdifferenzen sind möglich. Gültiger Preisstand seit 15. März 2023.
Arbeitspreis | 35,21 ct/kWh (29,59 ct/kWh) |
Grundpreis | 10,12 €/Monat (8,50 €/Monat) |
Alle Preis-Angaben sind brutto aufgeführt (netto in Klammern). In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % enthalten. Alle Brutto-Angaben verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben gem. "Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2025 (pdf)". Rundungsdifferenzen sind möglich. Gültiger Preisstand seit 1. Januar 2025.
Der grüne Strom der Stadtwerke Peine stammt zu 100 % aus erneuerbaren Energien.
Die Ersatzversorgung kommt zum Tragen, wenn Ihr derzeitiger Energielieferant Sie an Ihrer bestehenden Abnahmestelle nicht mehr beliefern kann (siehe § 36 Abs. 1 Satz 5 EnWG).
Die Ersatzversorgung gilt mit sofortiger Wirkung und bedarf keines schriftlichen Vertragsabschlusses. Die vorübergehende Notversorgung beläuft sich auf maximal 3 Monate. Innerhalb der Ersatzversorgung können Sie jederzeit einen neuen Vertrag mit einem Energielieferanten schließen. Schließen Sie keinen neuen Vertrag ab, so werden Sie nach Ablauf der 3 Monate automatisch von uns in der Grundversorgung beliefert.
Ersatzversorgung Strom gem. § 38 Energiewirtschaftsgesetz
Die Ersatzversorgung Strom entspricht den allgemeinen Preisen bzw. dem allgemeinen Tarif für Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz gemäß § 38 Abs. 2 S. 2 EnWG und § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 der Stromgrundversorgungsverordnung.
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Sollten Sie Fragen zum Thema Abwendungsvereinbarung haben oder diese wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
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